💡 Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR) sind die internationalen Verkehrsregeln der Seeschifffahrt. Die IMO verabschiedete sie 1972 als COLREG (Collision Regulations), auch IRPCS (International Regulations for Preventing Collisions at Sea) genannt. Sie gelten weltweit auf allen Meeren und den meisten größeren Binnengewässern und umfassen 38 Regeln zu Ausweichpflichten, Lichterführung, Signalkörpern und Schallsignalen.
Vier Kernbereiche:
Ausweichregeln: Sie bestimmen, welches Fahrzeug ausweichen muss und welches seinen Kurs hält. Dabei unterscheiden sie zwischen Entgegenkommen, Kreuzen und Überholen.
Lichterführung: Jedes Fahrzeug muss bei Nacht bestimmte Lichter zeigen, die seine Art, Größe und Bewegungsrichtung anzeigen. Steuerbord zeigt grünes Seitenlicht, Backbord zeigt rotes Seitenlicht.
Schallsignale: Die KVR schreiben vor, welche Töne ein Schiff in welcher Situation geben muss: beim Manövrieren, beim Überholen und besonders bei verminderter Sicht.
Verhalten bei verminderter Sicht: Bei Nebel, Schneefall oder starkem Regen gilt angepasste Geschwindigkeit und das Geben von Nebelsignalen in regelmäßigen Abständen.
Die KVR legen eine Rangfolge fest. Ein Fahrzeug weicht dem aus, das über ihm in der Hierarchie steht:
Ein Motorboot weicht also einem Segelboot. Ein Segelboot weicht einem Bagger, der Unterwasserarbeiten durchführt.

In jeder Begegnungssituation hat ein Fahrzeug Ausweichpflicht (give-way vessel) und das andere Kurshaltepflicht (stand-on vessel).
Das ausweichpflichtige Fahrzeug muss frühzeitig und eindeutig manövrieren: mit einer erkennbaren Kurs- oder Geschwindigkeitsänderung, keine kleinen Korrekturen. Das kurshaltepflichtige Fahrzeug behält Kurs und Geschwindigkeit bei, darf aber selbst manövrieren, wenn eine Kollision unmittelbar droht.
In Deutschland sind die KVR im Seeschifffahrtsrecht verankert, konkret in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und dem Seeschifffahrtsgesetz (SeeSchG). Wer gegen die KVR verstößt und dadurch einen Unfall verursacht, haftet und kann mit Bußgeldern belegt werden. Bei Seeunfällen prüfen Seeämter regelmäßig, ob die Beteiligten die KVR eingehalten haben.
Für den Sportbootführerschein See (SBF See) und den Sportküstenschifferschein (SKS) sind Grundkenntnisse der KVR Pflichtprüfungsstoff. Die Prüfung fragt vor allem nach:
Das Segelboot. Nach den KVR ist ein Maschinenfahrzeug gegenüber einem Segelfahrzeug ausweichpflichtig, solange das Segelboot unter Segel fährt und seine Maschine nicht benutzt. Läuft die Maschine, gilt das Boot als Maschinenfahrzeug, auch wenn die Segel gesetzt sind.
„In Fahrt" heißt nicht, dass ein Schiff sich bewegt. Ein Fahrzeug gilt als „in Fahrt", solange es weder vor Anker liegt noch festgemacht ist noch auf Grund sitzt. Es kann „in Fahrt" sein, ohne Fahrt durchs Wasser zu machen, etwa ein antriebsloses Schiff, das mit der Strömung treibt.
Drei Bereiche dominieren die Prüfung: Ausweichregeln (wer weicht wem aus, in welcher Situation), Lichterführung (welche Lichter zeigt welcher Fahrzeugtyp bei Nacht) und Schallsignale (welche Töne in welcher Situation). Verhalten bei verminderter Sicht, insbesondere die Nebelsignale, ist prüfungsrelevant. Diese vier Bereiche decken den KVR-Prüfungsstoff vollständig ab.