💡 Das Manöver des letzten Augenblicks ist das Ausweichmanöver, das der Kurshalter durchführt, wenn der Ausweichpflichtige seiner Pflicht nicht nachkommt und eine Kollision anders nicht mehr zu vermeiden ist. Es ist die letzte Stufe der Ausweichregeln: Die Kurshaltepflicht endet, das Gebot der Kollisionsvermeidung übernimmt.
Die Ausweichregeln verlangen vom Kurshalter, Kurs und Geschwindigkeit beizubehalten. Das ist kein Selbstzweck: Der Ausweichpflichtige kann nur dann sicher manövrieren, wenn er weiß, wo das andere Fahrzeug gleich sein wird. Würde der Kurshalter früh selbst ausweichen, würden beide raten – und im schlimmsten Fall in dieselbe Richtung ziehen.
Diese Pflicht kann aber nicht bis zum Aufprall gelten. Reagiert der Ausweichpflichtige nicht, wäre stures Kurshalten grob fahrlässig. Genau an dieser Stelle setzt das Manöver des letzten Augenblicks an.
1. Kurs halten und beobachten. Der Kurshalter behält Kurs und Geschwindigkeit zunächst bei und widmet dem Ausweichpflichtigen besondere Aufmerksamkeit. Er prüft laufend, ob dort etwas geschieht.
2. Warnen. Wird erkennbar, dass der Ausweichpflichtige nicht handelt, gibt der Kurshalter mindestens fünf kurze Töne mit der Pfeife. Dieses Schallsignal macht ein ausweichpflichtiges Fahrzeug auf seine Ausweichpflicht aufmerksam.
3. Manövrieren. Bleibt die Reaktion aus, führt der Kurshalter das Manöver des letzten Augenblicks durch. Dabei ist so zu manövrieren, wie es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist – alle Mittel sind erlaubt, einschließlich Vollgas, Maschine rückwärts oder einer harten Ruderlage.
Der amtliche Begriff lautet Manöver des letzten Augenblicks. So steht er in den Prüfungsfragen, und so ist er in den KVR angelegt.
Die Wendung „Manöver des vorletzten Augenblicks" hört man in der Praxis trotzdem häufig. Sie ist kein Rechtsbegriff, sondern eine seemännische Mahnung: Wer erst im allerletzten Moment handelt, hat meist keine Optionen mehr. Gemeint ist, früh genug zu manövrieren, um noch wählen zu können – nicht, eine eigene Regelstufe zu benennen.
Grundsätzlich soll eine Kursänderung nach Backbord gegenüber einem Fahrzeug vermieden werden, das sich auf der eigenen Backbordseite befindet – dorthin würde der Ausweichpflichtige typischerweise selbst laufen, wenn er sich doch noch besinnt. Eine deutliche Kursänderung nach Steuerbord oder eine kräftige Geschwindigkeitsänderung ist in der Regel die klarere Lösung.
Entscheidend bleibt aber die konkrete Lage: Die Regel verlangt das Manöver, das den Zusammenstoß am sichersten verhindert.
Nein. Das Manöver des letzten Augenblicks entbindet den Ausweichpflichtigen nicht von seiner Verantwortung – er bleibt für die Situation verantwortlich. Umgekehrt schützt es den Kurshalter nicht, wenn er zu spät reagiert hat: Wer eine erkennbare Gefahr ignoriert und erst handelt, wenn nichts mehr hilft, haftet mit. Seeämter prüfen bei Unfällen regelmäßig beide Seiten.
Das Manöver des letzten Augenblicks wird beim SBF See in der Fragengruppe Verkehrsregeln abgefragt, meist in zwei Varianten: dem Verhalten des Kurshalters vor Einleitung des Manövers und der Frage, was zu tun ist, wenn der Ausweichpflichtige nicht reagiert. Beide Fragen findest du mit den amtlichen Antworten im Fragenkatalog SBF See zum Thema Verkehrsregeln.