💡 Schallsignale sind akustische Zeichen, mit denen Fahrzeuge ihre Absichten, ihren Zustand oder eine Gefahr mitteilen. Sie bestehen aus nur zwei Bausteinen: dem kurzen Ton (etwa 1 Sekunde) und dem langen Ton (etwa 4 bis 6 Sekunden). Auf Binnenschifffahrtsstraßen gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO), auf See die Kollisionsverhütungsregeln (KVR).
Jedes Schallsignal ist aus denselben zwei Elementen aufgebaut. Wer die Dauer kennt, kann jedes Signal einordnen:
Dazu kommt eine dritte Form, die Folge sehr kurzer Töne: mindestens sechs Töne von je etwa einer viertel Sekunde Dauer, jeweils durch eine viertel Sekunde Pause getrennt. Sie bedeutet Gefahr eines Zusammenstoßes und ist damit das dringlichste Signal im Katalog.
Diese drei Definitionen sind Basisfragen und kommen sowohl beim SBF Binnen als auch beim SBF See in der Prüfung vor.
Auf dem Binnenrevier sind die wichtigsten Signale schnell erzählt:
| Signal | Bedeutung |
|---|---|
| Ein langer Ton | Achtung! |
| Vier kurze Töne | Fahrzeug ist manövrierunfähig |
| Fünf kurze Töne | Überholen nicht möglich |
| Folge sehr kurzer Töne | Gefahr eines Zusammenstoßes |
Das Bleib-weg-Signal – ein besonderes Signal, das vor einem Gefahrenbereich warnt – bedeutet, dass der Gefahrenbereich sofort zu verlassen ist. Es wird zum Beispiel gegeben, wenn von einem Fahrzeug gefährliche Güter austreten.
Daneben gibt es Signale, die eine konkrete Absicht ankündigen: Wenden über Steuerbord oder über Backbord, Überholen an der Steuerbord- oder Backbordseite des Vorausfahrenden und die Ein- oder Ausfahrt aus einem Hafen oder einer Nebenwasserstraße mit Kursänderung nach Steuerbord oder Backbord. Die genauen Tonfolgen dieser Signale werden in der Prüfung als Bild abgefragt – du findest sie mit den amtlichen Antworten im Fragenkatalog SBF Binnen zum Thema Schallsignale.
Wird ein Boot manövrierunfähig, sind vier kurze Töne zu geben. Zusätzlich gilt ein optisches Zeichen: bei Tag eine rote Flagge, bei Nacht ein rotes Licht, jeweils im unteren Halbkreis geschwenkt. Das optische Zeichen kann das Schallsignal auch ersetzen.
Besteht Gefahr für Leib oder Leben und wird Hilfe benötigt, dürfen Notsignale gegeben werden. Akustisch sind das wiederholte lange Töne oder Gruppen von Glockenschlägen. Ein Segelsurfer, der keine Signalmittel an Bord hat, macht mit kreisförmigem Schwenken der Arme oder eines Gegenstandes auf sich aufmerksam.
Auf Seeschifffahrtsstraßen regeln die KVR die Signale. Zwei Gruppen sind zu unterscheiden.
Sehen sich zwei Fahrzeuge, kündigen sie Manöver mit kurzen Tönen an (KVR Regel 34): ein kurzer Ton für eine Kursänderung nach Steuerbord, zwei kurze Töne nach Backbord, drei kurze Töne für rückwärts laufende Maschine.
Wichtig für die Prüfung sind außerdem:
Bei verminderter Sicht – Nebel, Schneefall, starker Regen – ersetzen regelmäßig wiederholte Signale den fehlenden Sichtkontakt. Sie verraten, um welchen Fahrzeugtyp es sich handelt:
| Signal (mindestens alle 2 Minuten) | Fahrzeug |
|---|---|
| Ein langer Ton | Maschinenfahrzeug mit Fahrt durchs Wasser |
| Zwei lange Töne | Maschinenfahrzeug in Fahrt, Maschine gestoppt, ohne Fahrt durchs Wasser |
| Lang, kurz, kurz | Manövrierunfähiges, manövrierbehindertes, tiefgangbehindertes, segelndes, schleppendes oder fischendes Fahrzeug |
| Lang, kurz, kurz, kurz | Geschlepptes Fahrzeug bzw. das letzte bemannte Fahrzeug eines Schleppverbandes, im Anschluss an das Signal des Schleppers |
Ein Segelfahrzeug in Fahrt ab 12 Meter Länge gibt also alle zwei Minuten lang, kurz, kurz. Ein Fahrzeug unter 12 Meter, das die vorgeschriebenen Signale nicht geben kann, muss mindestens alle zwei Minuten ein kräftiges Schallsignal abgeben, das mit den vorgeschriebenen nicht verwechselt werden kann.
Ankerlieger melden sich mit der Glocke: unter 100 Meter Länge mindestens jede Minute etwa 5 Sekunden rasches Läuten. Ab 100 Meter kommt unmittelbar danach etwa 5 Sekunden rasches Schlagen des Gongs hinzu. Zusätzlich darf jeder Ankerlieger mit der Pfeife kurz, lang, kurz geben, um einem sich nähernden Fahrzeug seinen Standort anzuzeigen.
Schallsignale sind in beiden Katalogen eine eigene Fragengruppe mit je 20 Fragen. Ein großer Teil davon wird als Tonbeispiel oder Grafik gestellt: Du hörst oder siehst ein Signal und musst seine Bedeutung nennen. Die Dauer von kurzem und langem Ton sowie die Folge sehr kurzer Töne sind Basisfragen und gelten für beide Scheine.
Am schnellsten lernst du die Signale, wenn du sie im Zusammenhang übst statt einzeln:
Das hängt vom Revier ab. Auf Binnenschifffahrtsstraßen bedeuten fünf kurze Töne „Überholen nicht möglich" – der Vorausfahrende antwortet damit auf ein Überholersuchen. Auf See sind mindestens fünf kurze Töne das Signal, mit dem ein ausweichpflichtiges Fahrzeug auf seine Ausweichpflicht aufmerksam gemacht wird. Dieselbe Tonfolge, zwei verschiedene Bedeutungen: eine beliebte Prüfungsfalle.
Etwa 4 bis 6 Sekunden. Ein kurzer Ton dauert etwa 1 Sekunde. Die Folge sehr kurzer Töne besteht dagegen aus mindestens sechs Tönen von je einer viertel Sekunde, jeweils mit einer viertel Sekunde Pause.